Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/17586 · S. 94
Zu Artikel 6 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 6 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz. Zu Nummer 2 §6 Zu Buchstabe a Redaktionelle Bereinigung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 95 – Drucksache 19/17586 Zu Buchstabe b Durch den vorgesehenen Antragsweg über die berufsständische Versorgungseinrichtung wird das Verfahren be- schleunigt. Die Antragstellung und die weitere Datenübertragung sind elektronisch sicher zu stellen; dies gilt auch für den Widerruf eines Antrages. Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterab- satz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Zu Nummer 3 § 28 Korrektur eines Verweisungsfehlers. Zu Nummer 4 § 31 Korrektur eines Verweisungsfehlers. Zu Nummer 5 § 51 Zu Buchstabe a Klarstellende Regelung. Nach dem Wortlaut des § 52 ermittelte Kalendermonate zählen für alle Wartezeiten mit, soweit nichts Gegenteiliges geregelt ist. Eine gegenteilige Regelung existiert bisher nur mit § 51 Absatz 3a Satz 2, welche durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelte Kalendermonate (§ 52 Absatz 1 und 2) von der Anrechnung für die Wartezeit von 45 Jahren ausschließt. Wartezeitmonate nach § 52 müssten daher auch bei der Wartezeit von 25 Jahren mitzählen. Die Wartezeit von 25 Jahren gilt nur für die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238) und für die Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an (§ 45 Absatz 3). Sinn und Zweck dieser Renten ist es, langjährig unter Tage beschäftigten Bergleuten unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Rentenbeginn zu ermöglichen und so den bes
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.494 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 318.607–339.101 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP