Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/17586 · S. 90
Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz. Zu Nummer 2 § 10 Die Regelung ist ab 01. Januar 2020 entbehrlich. Durch die Anhebung der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV über- schreitet die monatliche Gesamteinkommensgrenze des § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V ab 01. Januar 2020 die monatliche Entgeltgrenze geringfügig Beschäftigter. Der Sonderregelung zum Gesamteinkommen für geringfü- gig Beschäftigte im Rahmen der Familienversicherung bedarf es daher nicht mehr. Zu Nummer 3 § 13 Zu Buchstabe a und Buchstabe b Mit der Änderung wird sichergestellt, dass die Mitteilung, dass die Krankenkasse die Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten kann, auch zum Abruf über öffentlich zugängliche Netze bereitgestellt werden kann, soweit Versicherte für die Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungsakten in diese Form der Bekanntgabe nach § 37 Absatz 2a SGB X eingewilligt haben. Damit können postalische Zusendungen vermieden werden, wenn der Kran- kenkasse bereits bekannt ist, dass Versicherte für die Bekanntgabe des noch zu erteilenden Verwaltungsaktes in die Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte eingewilligt haben. Zu Nummer 4 § 71 Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neufassung des § 94 Absatz 2 Satz 1 SGB X, die den zuständigen Aufsichtsbehörden die allgemeinen Aufsichtsbefugnisse nach § 89 SGB IV auch gegenüber Arbeitsgemeinschaf- ten der Sozialversicherungsträger eröffnet. Durch die Ergänzung in § 71 Absatz 6 Satz 2 und 3 wird diese Erwei- terung auch für die besonderen Aufsichtsmaßnahmen im Bereich der Selektivverträge gemäß §§ 73b und 140a nachvollzogen, die nunmehr ebenfalls unmittelbar gegenüber Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen einge- setzt werden können. So wird
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.662 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 301.945–318.607 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP