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Artikel 4 · BT-Drs. 19/17342 · S. 152
Zu Artikel 4 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen. Zu Nummer 2 Das Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität geht ab dem 1. Januar 2021 vom Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Energie an die Bundesnetzagentur über. Dies erfordert zunächst, dass die Bundes- netzagentur statt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die für das Monitoring nach § 51 und zur Erfüllung der Berichterstattungspflicht nach § 63 Absatz 2 Satz 1 erforderlichen Daten von den Netzbetreibern erhalten kann. Zu Nummer 3 Der Bericht der Kommission WSB sieht auch einen Ausgleich für Stromverbraucher vor: „Es ist ein Ausgleich zu schaffen, der Unternehmen und private Haushalte vom Strompreisanstieg entlastet, der durch die politisch beschleunigte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung entsteht. Die Kommission hält es daher für erforderlich, ab 2023 für private und gewerbliche Stromverbraucher einen Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte oder eine wirkungsgleiche Maßnahme zur Dämpfung des durch die beschleunigte Re- duzierung der Kohleverstromung verursachten Strompreisanstieges zu gewähren. Aus heutiger Sicht ist zum Aus- gleich dieses Anstiegs ein Zuschuss in Höhe von mindestens zwei Mrd. Euro pro Jahr erforderlich. Das exakte Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 153 – Drucksache 19/17342 Volumen der Maßnahme wird im Rahmen der Überprüfung im Jahr 2023 ermittelt. Die Maßnahme ist im Bun- deshaushalt zu verankern und beihilferechtlich abzusichern. Eine zusätzliche Umlage oder Abgabe auf den Strom- preis erfolgt nicht.“ Die vorliegende Regelung soll die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dafür schaffen, in der Stromnetzentgelt- verordnung technisch näher zu regeln, wie der politisch beabsichtigt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.327 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/17342, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 479.065–501.392 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 5716a0713b5fe6a4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP