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Artikel 5 · BT-Drs. 19/15662 · S. 66

Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Soweit Änderungen des SGB V im Vergleich zu dem nach der Verordnung (EU) 2016/679 unmittelbar geltenden
datenschutzrechtlichen Standard zusätzliche Bedingungen oder Einschränkungen für die Verarbeitung von Ge-
sundheitsdaten oder von genetischen Daten vorsehen, sind diese von der Öffnungsklausel des Artikel 9 Absatz 4
der Verordnung (EU) 2016/679 gedeckt.
Der Begriff der Gesundheitsdaten ist nach Erwägungsgrund 35 weit zu verstehen. So gehören auch Informationen
über die natürliche Person zu den Gesundheitsdaten, die im Zuge der Anmeldung für sowie der Erbringung von
Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
(ABl. L88 vom 4.4.2011, S. 45) für die natürliche Person erhoben werden, oder auch Nummern, Symbole oder
Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwe-
cke eindeutig zu identifizieren. Die vom Leistungserbringer und vom Leistungsträger im Rahmen der Kranken-
und Pflegeversicherung verarbeiteten personenbezogenen Daten unterfallen damit insgesamt der Öffnungsklausel
des Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 67 –                        Drucksache 19/15662


Zu Nummer 1
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Der Unterlassungsanspruch wegen unzulässiger Werbung nach dem bisherigen § 4 Absatz 3 Satz 2 geht in der
umfassenderen Anspruchsgrundlage des neuen § 4a Absatz 7 auf.

Zu Buchstabe b
Die Aufhebung betrifft gegenstandslose Vorgaben an die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen in den Jahren
2011 und 2012.

Zu Buchstabe c
Der bishe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 153.079 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/15662, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 232.218–385.297 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 96d91f8eb170ba75….

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