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Artikel 3 · BT-Drs. 19/13961 · S. 68

Zu Artikel 3 (Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische

Zu Artikel 3 (Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische
Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine Anpassung an die zeitgemäßen Begrifflichkeiten im PTAG (Artikel 1).

Zu Doppelbuchstabe bb
Die Änderung trägt dem tatsächlichen Kursangebot in Erster Hilfe Rechnung. Eine Vertiefung oder Auffrischung
des Lernstoffs kann an geeigneter Stelle in der schulischen Ausbildung und später in der Apotheke erfolgen.

Zu Doppelbuchstabe cc
Durch die Änderung wird angeordnet, dass mindestens drei Monate der insgesamt sechsmonatigen praktischen
Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke zu absolvieren sind. Dies ist im Hinblick darauf, dass der weitaus
größte Teil der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten in öffent-
lichen Apotheken arbeitet, sachgerecht und im Hinblick auf die Möglichkeit der erweiterten Kompetenzen für
pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 7 Absatz 2 PTAG
in Verbindung mit den entsprechenden Neuregelungen in der ApBetrO auch erforderlich.

Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine Anpassung an die zeitgemäßen Begrifflichkeiten im PTAG.

Zu Doppelbuchstabe bb
Die Änderung knüpft an die neue Regelung im § 9 PTAG an und soll sicherstellen, dass die Ausbildung entspre-
chend den gesetzlichen Vorgaben organisiert wird. Dies muss in einem schulinternen Curriculum geregelt sein.
Die geforderten geeigneten Leistungsnachweise und das nunmehr einheitlich vorgesehene Zeugnis sind für die
Bildung der Vornoten erforderlich, die bei den jeweiligen Fachprüfungen der staatlichen Prüfung zu berücksich-
tigen sind.
Zur Gewährleistung eines bundesei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.075 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13961, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 208.079–239.154 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 3a9d75c062dc80db….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP