Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/13961 · S. 68
Zu Artikel 3 (Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische
Zu Artikel 3 (Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine Anpassung an die zeitgemäßen Begrifflichkeiten im PTAG (Artikel 1). Zu Doppelbuchstabe bb Die Änderung trägt dem tatsächlichen Kursangebot in Erster Hilfe Rechnung. Eine Vertiefung oder Auffrischung des Lernstoffs kann an geeigneter Stelle in der schulischen Ausbildung und später in der Apotheke erfolgen. Zu Doppelbuchstabe cc Durch die Änderung wird angeordnet, dass mindestens drei Monate der insgesamt sechsmonatigen praktischen Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke zu absolvieren sind. Dies ist im Hinblick darauf, dass der weitaus größte Teil der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten in öffent- lichen Apotheken arbeitet, sachgerecht und im Hinblick auf die Möglichkeit der erweiterten Kompetenzen für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 7 Absatz 2 PTAG in Verbindung mit den entsprechenden Neuregelungen in der ApBetrO auch erforderlich. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine Anpassung an die zeitgemäßen Begrifflichkeiten im PTAG. Zu Doppelbuchstabe bb Die Änderung knüpft an die neue Regelung im § 9 PTAG an und soll sicherstellen, dass die Ausbildung entspre- chend den gesetzlichen Vorgaben organisiert wird. Dies muss in einem schulinternen Curriculum geregelt sein. Die geforderten geeigneten Leistungsnachweise und das nunmehr einheitlich vorgesehene Zeugnis sind für die Bildung der Vornoten erforderlich, die bei den jeweiligen Fachprüfungen der staatlichen Prüfung zu berücksich- tigen sind. Zur Gewährleistung eines bundesei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.075 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13961, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 208.079–239.154 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 3a9d75c062dc80db….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP