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Artikel 2 · BT-Drs. 19/13839 · S. 99
Zu Artikel 2 (Änderung des Beschussgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Beschussgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur aufgrund der Änderung des § 25 WaffG. Zu Nummer 2 Aufgrund des Artikels 10a der Richtlinie 91/477/EWG wurde die Europäische Kommission zum Erlass von Durchführungsrechtsakten mit technischen Spezifikationen für Schreck-schuss-, Reizstoff- und Signalwaffen er- mächtigt. Von dieser Ermächtigung hat die Europäische Kommission durch Erlass der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signal- waffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Abl. L 15/22 vom 17. Januar 2019) Gebrauch gemacht. Da hier-durch eine Harmonisierung im Bereich von Drucksache 19/13839 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen eingetreten ist, muss die Privilegierung zugelassener derartiger Waf- fen auf Waffen aus anderen EU-Mitgliedstaaten erstreckt werden. Zu Nummer 3 Aufgrund der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/337 ist das Vollzitat der Durchführungsverordnung zu ergänzen. Zu Nummer 4 Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.5 ist aufgrund des Wegfalls der Privilegierung von Salutwaffen aufgrund der Richtlinie 91/477/EWG weggefallen. Stattdessen wird daher nun auf die Definition von Salutwaffen in der neuen Nummer 1.5.1 der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 verwiesen. Zu Nummer 5 Eine Besitzstandsregel in Bezug auf Schusswaffen, die nach alten nationalen oder europäischen Standards un- brauchbar gemacht wurden, wird aufgrund des § 39b in einer Rechtsverordnung (siehe beabsichtigter neue
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.923 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 329.472–331.395 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4121a58fcc0878a8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP