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Artikel 39 · BT-Drs. 19/13824 · S. 265

Zu Artikel 39 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 39 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
(§ 13)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Aufhebung des BVG und des Inkrafttretens des SGB XIV.
Indem die bisherige Systematik für Bestandschutzfälle gewahrt bleibt, derzufolge die Entschädigungsleistungen
wegen Pflegebedürftigkeit gegenüber den Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig sind, werden ungerecht-
fertigte Doppelleistungen vermieden. Solche könnten sich ergeben, da die Pflegezulage nach § 35 Absatz 1 BVG
in die Berechnung der Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 SGB XIV einbezogen wird. Ohne
eine entsprechende Regelung könnten neben dieser Geldleistung zweckgleiche Leistungen nach dem SGB XI
bezogen werden.
Drucksache 19/13824                               – 266 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Aufhebung des BVG und des Inkrafttretens des SGB XIV
sowie eine damit verbundene redaktionelle Folgeänderung. Absatz 3 regelt den Vorrang der Leistungen der Pfle-
geversicherung gegenüber den Fürsorgeleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Die Aufhebung von Nummer 3 in Ab-
satz 3 Satz 1 berücksichtigt, dass die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XIV keinen fürsorgeri-
schen Charakter haben.

Zu Doppelbuchstabe bb
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Aufhebung des BVG und des Inkrafttretens des SGB XIV.
Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.

Zu Nummer 2
(§ 20)
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Aufhebung des BVG und des In-krafttretens des SGB XIV.

Zu Nummer 3
(§ 21)

Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Aufhebung des BVG und des Inkrafttretens des SGB XIV.

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.337 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13824, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 908.185–911.522 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e2cc6975814c38cd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP