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Artikel 12 · BT-Drs. 19/13824 · S. 239

Zu Artikel 12 (Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes)

Zu Artikel 12 (Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
(§ 21)

Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung sowie eine sprachliche Anpassung auf Grund der Aufhebung des BVG
und des Inkrafttretens des SGB XIV.

Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine Folgeänderung sowie eine sprachliche Anpassung auf Grund der Aufhebung des BVG
und des Inkrafttretens des SGB XIV.

Zu Doppelbuchstabe bb
Es handelt sich um eine Folgeänderung sowie eine sprachliche Anpassung auf Grund der Aufhebung des BVG
und des Inkrafttretens des SGB XIV. Da auf Grund der Vorschriften zu Besitzständen in den §§ 142 ff. SGB XIV
bestimmte Personen auch weiterhin Leistungen nach dem BVG oder nach einem Gesetz erhalten, das das BVG
ganz oder teilweise für entsprechend anwendbar erklärt hat, jeweils in der am … [einsetzen: Tag vor dem Außer-
krafttretens des Bundesversorgungsgesetzes] geltenden Fassung, bedarf es auch weiterhin eines Verweises auf
das BVG und die Gesetze, die das BVG für entsprechend anwendbar erklärt haben.

Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Aufhebung des BVG und des Inkrafttretens des SGB XIV.

Zu Buchstabe d
Es handelt sich um eine Folgeänderung sowie sprachliche Anpassungen auf Grund der Aufhebung des BVG und
des Inkrafttretens des SGB XIV.

Zu Buchstabe e und zu Buchstabe f
Die Voraussetzungen, unter denen eine Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung anerkannt werden kann,
werden an die Regelungen im SGB XIV zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge ange-
passt.

Zu Nummer 2
(§ 22 Absatz 1)

Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung sowie eine sprachliche Anpassung auf Grund der Aufhebung des BVG
und des Inkrafttretens des SGB XIV.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.351 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13824, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 839.218–846.569 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e2cc6975814c38cd….

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