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Artikel 3 · BT-Drs. 19/13451 · S. 27

Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)

Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Absatz 1
Die Regelung enthält eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des EJG in der ZStVBetrV, siehe bereits
die Anmerkungen zu Artikel 2.

Zu Absatz 2
Die in Absatz 2 enthaltenen Regelungen nehmen jeweils redaktionelle Anpassungen in der Eurojust-Anlaufstel-
len-Verordnung vor. Die Anpassungen erfolgen zum Ersten mit Blick auf die neue Eurojust-Verordnung (Num-
mern 1 und 3). Zum Zweiten macht auch die Aufhebung des Rahmenbeschlusses Terrorismusbekämpfung (ABl.
EG Nr. L 164 S. 3) durch die Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März
2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Än-
derung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6) Anpassungen erforderlich (Num-
mern 2 Buchstabe a und 4 Buchstabe b). Und drittens sind Anpassungen an das neue Datenschutzrecht vorzuneh-
men (Nummern 2 Buchstabe b und 4 Buchstabe a).
Drucksache 19/13451                                                      – 28 –                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Absatz 3
Zu Nummer 1 und 2
Die Regelungen enthalten jeweils redaktionelle Anpassungen in den §§ 2 und 3 der Eurojust-Koordinierungs-
Verordnung (EJKoV).

Zu Nummer 3
Der bisherige § 4 Absatz 3 EJKoV ist überwiegend entbehrlich, weil sich die Aufgaben des NEKS nun bereits
unmittelbar aus der Eurojust-Verordnung ergeben. Allerdings enthält Artikel 20 Absatz 7 der Eurojust-Verord-
nung keine abschließende Aufzählung der Aufgaben („insbesondere“), so dass im nationalen Recht Spielraum
dafür bleibt, dem NEKS weitere Aufgaben ausdrücklich zu übertragen. Dieser Spielraum soll genutzt werden,
indem – entsprechend dem bisherigen § 4 Absatz 3 Nummer 5 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.284 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13451, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 94.093–96.377 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f40d8e656754fcfc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP