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Artikel 1 · BT-Drs. 19/13444 · S. 22

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik)

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik)
Zu Nummer 1
Die Ergänzung des § 2 Nummer 5 stellt klar, dass die für die nach der Verordnung (EU) Nr. 93/2013 über Preisin-
dizes für selbstgenutztes Wohneigentum und Verordnung (EU) 2016/792 über harmonisierte Verbraucherpreisin-
dizes und den Häuserpreisindex hinsichtlich der Preise für Wohnimmobilien zu erstellenden Statistiken erforder-
lichen Angaben auf Grundlage des PreisStatG erhoben werden dürfen. Erfasst werden auch Angaben über Gara-
gen oder Stellplätze, welche zum Wohngebäude oder zur Eigentumswohnung gehören.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Um die von der Verordnung (EU) 2016/1952 über europäische Erdgas- und Strompreisstatistik geforderten ge-
wichteten Durchschnittspreise für Strom und Erdgas berechnen zu können, ist zusätzlich die Erhebung der Ab-
nahmemengen erforderlich.

Zu Buchstabe b
Die Ergänzung normiert zur Entlastung auskunftspflichtiger Unternehmen die vorrangige Nutzung von Verwal-
tungsdaten. Angaben zu den Erhebungsmerkmalen liegen der Bundesnetzagentur, der Generalzolldirektion und
dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aus ihrer Tätigkeit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags
vor. Übermittelt werden jeweils die aktuellsten vorliegenden Daten. Die Lieferungen erfolgen jährlich. Soweit
erforderlich werden vom Statistischen Bundesamt mittels geeignetem Schätzverfahren halbjährliche Werte gebil-
det. Eine erneute Erhebung bei den nach § 3 Absatz 2 auskunftspflichtigen Unternehmen würde diese Unterneh-
men zusätzlich mit statistischen Berichtspflichten belasten. Die Verwendung von Verwaltungsdaten entlastet die
auskunftspflichtigen Unternehmen in erheblichem Maße.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 23 –                        Drucksache 19/13444


Zu Numme

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.011 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13444, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.731–83.742 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 940a5ffd832d554e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP