Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 19/13438 · S. 43

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zum neuen Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen
nach § 33a.

Zu Nummer 2
Damit Apotheken die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans vornehmen können, werden sie mit
dem in § 31a Absatz 3 neu eingefügten Satz 4 verpflichtet, sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinf-
rastruktur anzuschließen.

Zu Nummer 3
Die Vorschrift regelt den neuen Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendun-
gen.
Digitale Gesundheitsanwendungen unterscheiden sich von anderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
oder anderen Leistungsarten erheblich im Hinblick auf wesentliche Eigenschaften wie schnelle Innovations- und
Entwicklungszyklen, hohe Individualisierung, digitaler Charakter, modulare Erweiterbarkeit und derzeit zumeist
ein geringes Risikopotenzial. Ein eigener Leitungsanspruch der Versicherten und spezielle Regelungen zur be-
schleunigten Klärung der Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Nachweis positiver Ver-
sorgungseffekte sind im Hinblick auf diese Besonderheiten zu rechtfertigen. Die neuen Regelungen stellen sicher,
dass auch die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen den Grundsätzen der Qualität und Wirtschaft-
lichkeit entspricht.
Drucksache 19/13438                                  – 44 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Zu Absatz 1
Die Legaldefinition für digitale Gesundheitsanwendungen in Satz 1 umfasst Software und andere auf digitalen
Technologien basierende Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung (vgl. § 3 Nummer 1 des
Medizinproduktegesetzes) und geringem Risikopotenzial. Bei dem Einsatz durch die Versicherten, bei der Inter-
akt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 140.440 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/13438 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/13438, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.823–292.263 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d50ff7db95ae374a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP