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Artikel 8 · BT-Drs. 19/11006 · S. 34

Zu Artikel 8 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 8 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe b
(§ 45)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an § 134 SGB IX in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fas-
sung als Sonderregelung zum Inhalt der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen für minderjährige Leis-
tungsberechtigte.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 35 –                         Drucksache 19/11006


Zu Nummer 2 Buchstabe a und Buchstabe b
(§ 81)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes. Diese Änderung
war in der Fassung des Gesetzentwurfes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen enthalten, die der Bundestag
am 29. Juni 2017 beschlossen, der Bundesrat jedoch noch nicht abschließend beraten hat.

Zu Nummer 3
(§ 90)
Es wird klargestellt, dass auch nach Änderung des § 90 SGB VIII (Kinder und Jugendhilfe) durch das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I
S. 2696) der Kostenbeitrag in den Fällen des § 90 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII wie bisher auch dann (teilweise)
erlassen oder übernommen werden kann, wenn die Belastung durch den Kostenbeitrag nach entsprechender An-
wendung der §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a SGB XII nicht zumutbar ist. Ebenso wird klargestellt, dass bei der
Einkommensberechnung das Baukindergeld des Bundes sowie die Eigenheimzulage außer Betracht bleiben.
Die mit Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
geänderte Regelung in § 90 SGB VIII tritt zum 1. August 2019 in Kraft und verweist in Absatz 4 Satz 4 aufgrund
eines redaktionellen Versehens nur auf Absatz 2 Satz 2. Es sollten durch die Neuregelung aber nicht die Eltern
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Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.788 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/11006, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 112.905–117.693 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 10f5df5dd1830ef7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP