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Artikel 1 · BT-Drs. 19/11006 · S. 21

Zu Artikel 1 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 1 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
(§ 49)
Richtigstellung einer fehlerhaften Verweisung.

Zu Nummer 2
(§ 60)

Zu Buchstabe a
Folgeänderungen zur Anfügung der Nummer 7 in § 60 Absatz 2 SGB IX.

Zu Buchstabe b
Folgeänderungen zur Anfügung der Nummer 7 in § 60 Absatz 2 SGB IX.

Zu Buchstabe c
Nach § 60 Absatz 2 SGB IX gelten für andere Leistungsanbieter grundsätzlich dieselben fachlichen Anforderun-
gen wie für Werkstätten für behinderte Menschen. In der Praxis ist die Frage aufgekommen, ob § 60 Absatz 2
SGB IX dazu führe, dass über die fachlichen Anforderungen hinaus auch Vergünstigungen wie die Anrechnung
von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX) und die bevorzugte Vergabe von Aufträgen der öffent-
lichen Hand (§ 224 SGB IX) auf andere Leistungsanbieter Anwendung fänden. Dies war beim Erlass des Bun-
desteilhabegesetzes nicht beabsichtigt, wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, die ausdrücklich auf die in
§ 56 SGB IX genannten fachlichen Zielsetzungen der Werkstätten für behinderte Menschen Bezug nimmt. Durch
die Anfügung der Nummer 7 in die Aufzählung der Ausnahmen wird das Missverständnis ausgeräumt.

Zu Nummer 3
(§ 71)
Redaktionelle Anpassung bei einer Verweisung zur Berechnung des Übergangsgeldes.
Drucksache 19/11006                                 – 22 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 4
(§ 113)
Aufwendungen für Wohnraum werden für in der Wohnform nach § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB XII
lebende Leistungsberechtigte des Zwölften Buches als Fachleistung der Eingliederungshilfe geleistet, wenn die
tatsächlichen Aufwendungen die in § 42a Absatz 5 Satz 6 SGB XII beschriebene 125-Prozent-Angemessenheits-
grenze übersteigen und hierüber eine schriftliche Vereinbarung nach Kapitel 8 be

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.702 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/11006, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.075–74.777 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 10f5df5dd1830ef7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP