Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/10816 · S. 79
Zu Artikel 1 (Änderung des Wohngeldgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Wohngeldgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der Einfügung des neuen § 42b Wohngeldgesetz (WoGG). Zu Buchstabe b Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der Neufassung der §§ 43 und 44 WoGG. Zu Buchstabe c Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der Einfügung der neuen Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 WoGG). Zu Buchstabe d Durch die neue Anlage 1 werden die bisherigen Anlagen 1 und 2 zu den Anlagen 2 und 3. Zu Nummer 2 (Änderung des § 7 WoGG – Ausschluss vom Wohngeld) Bis zum 31. Juli 2016 waren Auszubildende, die nach § 27 Absatz 3 SGB II einen Zuschuss zu ihren Aufwen- dungen für Unterkunft und Heizung erhielten, vom Wohngeld ausgeschlossen (vergleiche § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WoGG in Verbindung mit § 27 Absatz 3 SGB II in der Fassung bis zum 31. Dezember 2016). Dieser Verweis im WoGG wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzpflicht vom 26. Juli 2016 aufgeho- ben (BGBl. I S. 1824, Artikel 3 Absatz 4 Nummer 2), da § 27 Absatz 3 SGB II in seiner bisherigen Fassung auf- gehoben wurde. § 27 Absatz 3 Satz 2 des SGB II in der Fassung seit dem 1. August 2016 sieht für Auszubildende in Härtefällen einen Zuschuss unter anderem für ihre Bedarfe zu Unterkunft und Heizung vor, wenn die Ausbildung vor dem 31. Dezember 2020 begonnen wurde. Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen sind nach bisheriger Rechtslage ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen (vergleiche § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WoGG analog, Teil A Nummer 7.14 Absatz 1 WoGVwV), da diese Leistungen für Auszubildende – wie auch das Arbeitslosen- geld II – der Sicherung des Lebensunterhalts dienen (ver
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.540 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/10816, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.499–159.039 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 29e324e9f4a21345….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP