Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/10815 · S. 80
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) Das Gesetz tritt gemäß den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zum 1. Januar 2020 in Kraft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/10815 Anlage 2 Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (NKR-Nr. 4693, BMBF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Wirtschaft Jährlicher Erfüllungsaufwand (Saldo) bis zu 53,6 Mio. Euro Davon aus Informationspflichten 3,8 Mio. Euro setzt sich zusammen aus: Mindestausbildungsvergütung (MAV) bis zu 57 Mio. Euro Sonstige Vorgaben - 3,4 Mio. Euro Einmaliger Erfüllungsaufwand: 275.000 Euro Verwaltung Jährlicher Erfüllungsaufwand: Bund: Länder: Rund 10.300 Euro Rund 1300 Euro „One in one out“- Regelung Im Sinne der ‚One in one out‘-Regel der Bundesregie- rung stellt der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirt- schaft in diesem Regelungsvorhaben ein „In“ von bis zu 53,6 Mio. Euro dar. Das „In“ kann aktuell nicht im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kompensiert werden. Da die Erhöhung eine Folge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Min- destausbildungsvergütung ist, wird das Ressort um Kompensationsmöglichkeiten bei anderen Ressorts nachsuchen. Evaluierung Der Regelungsentwurf (§ 105) sieht die wissenschaft- liche Evaluation der Vorschriften zur Mindestvergü- tung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) vor. Ziel Steigerung der Attraktivität der dualen Berufsbildung und damit Stärkung insbesondere durch Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Drucksache 19/10815 – 8
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.061 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/10815, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.348–260.409 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert b0272459f5511616….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP