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Artikel 4 · BT-Drs. 19/10815 · S. 80

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Das Gesetz tritt gemäß den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/10815
Anlage 2
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
(NKR-Nr. 4693, BMBF)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand (Saldo) bis zu 53,6 Mio. Euro
Davon aus Informationspflichten 3,8 Mio. Euro
setzt sich zusammen aus:
Mindestausbildungsvergütung (MAV) bis zu 57 Mio. Euro
Sonstige Vorgaben - 3,4 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 275.000 Euro
Verwaltung
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Bund:
Länder:
Rund 10.300 Euro
Rund 1300 Euro
„One in one out“- Regelung Im Sinne der ‚One in one out‘-Regel der Bundesregie-
rung stellt der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirt-
schaft in diesem Regelungsvorhaben ein „In“ von bis
zu 53,6 Mio. Euro dar. Das „In“ kann aktuell nicht im
Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) kompensiert werden. Da die Erhöhung eine
Folge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Min-
destausbildungsvergütung ist, wird das Ressort um
Kompensationsmöglichkeiten bei anderen Ressorts
nachsuchen.
Evaluierung Der Regelungsentwurf (§ 105) sieht die wissenschaft-
liche Evaluation der Vorschriften zur Mindestvergü-
tung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes durch
das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) vor.
Ziel Steigerung der Attraktivität der dualen Berufsbildung
und damit Stärkung insbesondere durch Einführung
einer Mindestausbildungsvergütung.
Drucksache 19/10815 – 8

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.061 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/10815, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.348–260.409 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert b0272459f5511616….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP