Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/9739 · S. 121
Zu Artikel 4 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch)
Zu Artikel 4 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Artikel 73 EGHGB) Die Änderung dient der Klarstellung, auf welche Fassung des § 289a HGB sich die Anwendungsbestimmung bezieht. Zu Nummer 2 (Artikel … EGHGB) Zu Absatz 1 Die Regelung in Absatz 1 dient der klaren Festlegung der erstmaligen Anwendung der geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für den Anhang und den Lagebericht. § 162 AktG-E ist erstmals für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem letzten Tag des fünften Monats nach dem Monat des Inkrafttretens des Gesetzes be- ginnt. Die handelsrechtlichen Vorschriften betreffen die gleichen Zeiträume: So sind ab der Rechnungslegung für das Geschäftsjahr, das nach dem Letzten des fünften Monats, der auf den Monat des Inkrafttretens folgt, die Angaben zu den Bezügen der einzelnen Vorstandsmitglieder im Anhang bzw. Konzernanhang sowie die Erläute- rung der Grundzüge des Vergütungssystems im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht nicht mehr erforderlich. Satz 3 gibt zudem die Möglichkeit, die Angaben im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht schon zu einem frühe- ren Zeitpunkt zu unterlassen, sollte bereits ein Vergütungsbericht nach § 162 AktG-E für das betreffende Ge- schäftsjahr erstellt sein, um Doppelangaben weitestgehend zu vermeiden. Zu Absatz 2 Die Regelung in Absatz 2 dient der klaren Festlegung der erstmaligen Anwendung der geänderten Vorgaben zur Erstellung einer Konzernerklärung zur Unternehmensführung. Da mit den Änderungen ein Redaktionsversehen Drucksache 19/9739 – 122 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz bereinigt wurde, können die Vorgaben bereits für nach dem 31. De- zember 2016 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden (vergleiche Artikel 80 EGHGB).
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Herkunft
BT-Drs. 19/9739, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 496.810–498.585 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert cb934153f174b064….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP