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Artikel 29 · BT-Drs. 19/9491 · S. 156

Zu Artikel 29 (Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 29 (Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
(Inhaltsübersicht)
Notwendige redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht an Änderungen durch dieses Gesetz.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
(§ 3 Satz 1 Nummer 2a)
Die Regelung fingiert eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll rentenversiche-
rungsrechtliche Nachteile für einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten vermeiden.
Insbesondere bei kurzzeitig angelegten Wehrdienstarten wie etwa der gesetzlich auf längstens sieben Monate
befristeten besonderen Auslandsverwendung nach § 62 des Soldatengesetzes kann es vorkommen, dass einsatz-
bedingte gesundheitliche Schädigungen erst nach der Beendigung des Wehdienstverhältnisses erkannt werden.
Bei einer späteren Einstellung in ein eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung begrün-
dendes Wehrdienstverhältnis besonderer Art kann es zu rentenversicherungsrechtlichen Lücken kommen. Eine
Begrenzung des Zeitraums der Fiktion ist erforderlich. Die Begrenzung soll vermeiden, dass in Fällen, in denen
die einsatzbedingte gesundheitliche Schädigung erst mehrere Monate oder Jahre nach der Beendigung des Wehr-
dienstverhältnisses festgestellt wird, eine Rentenversicherungspflicht entsprechend lange fingiert wird. In diesen
Fällen ist davon auszugehen, dass in dem betreffenden Zeitraum zumeist keine Lücke in der Altersvorsorge be-
steht, da die betreffenden Personen einer Beschäftigung nachgegangen sind oder andere Leistungen bezogen ha-
ben.
Zu Doppelbuchstabe bb
(§ 3 Satz 1 Nummer 2b)
Die Einführung einer Versicherungspflicht für den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse ist ein Ausdruck
der nachwirkenden Fürsorge des Dienstherrn. Die ehemalige Soldatin auf Zeit und der ehemalige 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.971 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/9491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 395.178–400.149 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 974b650f99333fa8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP