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Artikel 18 · BT-Drs. 19/8753 · S. 70

Zu Artikel 18

Zu Artikel 18
Nach Artikel 7a des Gewebegesetzes unterrichtet die Bundesregierung die gesetzgebenden Körperschaften des
Bundes alle vier Jahre, erstmals bis zum August 2010, über die Situation der Bevölkerung mit Gewebe und Ge-
webezubereitungen (Erfahrungsbericht der Bundesregierung). Mit der Berichtspflicht sollten die gesetzgebenden
Körperschaften des Bundes über die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitun-
gen unterrichtet werden. Zentraler Bestandteil des Erfahrungsberichts der Bundesregierung sind die Meldungen
der Gewebeeinrichtungen an PEI. Nach § 8d Absatz 3 des Transplantationsgesetzes sind alle Gewebeeinrichtun-
gen verpflichtet, jährlich über die Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbe-
wahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten sowie der eingeführten und ausgeführten Gewebe an das
PEI zu berichten. Das PEI stellt die von den Gewebeeinrichtungen übermittelten Angaben in einem Gesamtbericht
zusammen, der in anonymisierter Form öffentlich bekannt gemacht wird.
Anders als zur Zeit der ersten beiden Erfahrungsberichte der Bundesregierung können die vom PEI nach § 8d
Absatz 3 erhobenen Daten inzwischen ausreichend Auskunft über die Versorgungssituation der Bevölkerung mit
Gewebe und Gewebezubereitungen geben und auch mögliche Entwicklungen oder Engpässe abzeichnen. Da die
Daten zukünftig jährlich auf der Webseite des PEI veröffentlicht werden, wird dem Bedürfnis nach Information
über die Versorgungslage durch den Gesamtbericht des PEI nach § 8d Absatz 3 Satz 6 hinreichend Rechnung
getragen. Eines Erfahrungsberichts der Bundesregierung bedarf es daher nicht mehr.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 71 –                          Drucksache 19/8753


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Herkunft

BT-Drs. 19/8753, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 259.533–261.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2eab1d9c3f656d5e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP