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Artikel 1 · BT-Drs. 19/8691 · S. 42

Zu Artikel 1 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Aufgrund der folgenden Änderungen in diesem Gesetz wird das Inhaltsverzeichnis soweit erforderlich angepasst.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung in § 1 Absatz 1 stellt den Zweck des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes klar.
Aufgrund umfangreicher Prüfungs- und Ermittlungsverfahren hat die FKS entscheidend zur Sicherung der Sozi-
alsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht (vgl.
13. Bericht, Bundestagsdrucksache 18/12755, S. 27 f.). Demnach ist eine Intensivierung der Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung bereits eingetreten und ist nicht mehr gesondert im Gesetzeswortlaut
aufzunehmen. Klarstellend ist die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung aufzunehmen, die ganz überwiegend
bereits bisher vom Prüfungs- und Ermittlungsauftrag der FKS umfasst war und sich aus spezialgesetzlichen Vor-
schriften ergab (§ 405 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 16 Absatz 3, 17 Absatz 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, §§ 16, 17 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §§ 14, 21 Absatz 4 des Min-
destlohngesetzes und §§ 2 Absatz 1, 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes). Sie wird nunmehr in § 1 Ab-
satz 3 klarstellend definiert.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Folgeänderung zu Doppelbuchstabe bb.
Zu Doppelbuchstabe bb
Schwarzarbeit und ihre Erscheinungsformen haben sich teilweise über die Jahre verändert. Die in § 1 enthaltene
Definition von Schwarzarbeit ist nicht mehr zeitgemäß und wird um aktuelle Phänomene erweitert, die bislang
nicht vollständig von der gesetzlichen Definition der Schwarzarbeit erfasst waren. Dadurch wird eine gezielte
Schwarzarbeitsbekämpfung auch in diesen Bereichen ermöglicht.
Die bisher

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 73.365 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8691, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 117.694–191.059 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert adea958875fd2444….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP