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Artikel 54 · BT-Drs. 19/8285 · S. 127

Zu Artikel 54 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Artikel 54 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Absatz 1
Das Gesetz tritt ein halbes Jahr nach seiner Verkündung in Kraft, um den Behörden die Gelegenheit zu geben,
sich entsprechend vorzubereiten.
Zu Absatz 2
Um eine Evaluierung der neu geschaffenen Möglichkeiten zum Aufenthalt zur Anerkennung von im Ausland
erworbenen Berufsqualifikationen im Rahmen von Vermittlungsabsprachen in § 16d Absatz 4 Nummer 2 Auf-
enthG, zur Ausbildungsplatzsuche in § 17 Absatz 1 AufenthG und zur Arbeitsplatzsuche in § 20 Absatz 1 Auf-
enthG zu ermöglichen, treten diese Regelungen fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
Drucksache 19/8285 – 128 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (NKR-Nummer 4669, BMI)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
Grundsätzliche Vorbemerkungen
Das vorliegende Regelungsvorhaben zeichnet sich dadurch aus, dass eine sehr komplexe
Rechtsmaterie in sehr kurzer Zeit sehr umfassend bearbeitet werden musste. Zwar ging der
Erstellung des anspruchsvollen Rechtstextes die Diskussion eines Eckpunktepapiers voraus,
auf dessen Grundlage zunächst die wesentlichen inhaltlichen Fragen geklärt werden sollten.
Auf die frühzeitige Beteiligung der (Fach)öffentlichkeit wurde jedoch aus Zeitgründen verzich-
tet, obwohl dies insbesondere bei den Verfahrensfragen zu einer höheren Praxistauglichkeit
geführt hätte. Insofern hat das Eckpunktepapier „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“
die regierungsinterne Lösungssuche erleichtert, die im Anschluss zur Verfügung stehende
Zeit für die Ausarbeitung des konkreten Regelungstextes und die Einbeziehung der Vollzugs-
träger war jedoch deutlich zu k

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 163.845 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8285, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 374.892–538.737 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert f9558c69130749cc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP