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Artikel 18 · BT-Drs. 19/7375 · S. 93

Zu Artikel 18 (Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung)

Zu Artikel 18 (Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung)
Die Änderung ist eine Folgeänderung aus der Überführung des Einspeisemanagements ins Energiewirtschaftsge-
setz. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass der bilanzielle Ausgleich nach § 13a Absatz 1a EnWG, der
bei der Abregelung von EE-Anlagen mit Einspeisevergütung unmittelbar über den EEG-Bilanzkreis des Übertra-
gungsnetzbetreibers erfolgt, im weiteren EEG-Wälzungs- und Vermarktungsmechanismus mit abgebildet wird.
Drucksache 19/7375 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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BT-Drs. 19/7375, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 331.823–332.376 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 76cb7a892b6860fd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP