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Artikel 1 · BT-Drs. 19/4728 · S. 19

Zu Artikel 1 (Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes)


Zu Nummer 1 (§ 1 Absatz 1)
Nummer 1 dient der Konkretisierung des Anwendungsbereichs des Rindfleischetikettierungsgeset-
zes.


Zu Nummer 2 (§ 8 Absatz 3)
Mit der durch die Nummer 2 aufgenommenen Vorschrift wird ermöglicht, im Verordnungswege
ohne Beteiligung des Bundesrates, ausschließlich redaktionelle Anpassungen zu geändertem Uni-
onsrecht vorzunehmen. Die Vorschrift dient somit der Verfahrensvereinfachung in Fällen, in denen
nationales Recht im Bereich der Rindfleischetikettierung hinsichtlich einer Verweisung auf EU-
Recht aktualisiert werden muss, weil sich die Bezeichnung des betreffenden Rechtsaktes der Euro-
päischen Union, der Gegenstand der Verweisung ist, geändert hat. Die Vorschrift erlaubt keinerlei
materiell-rechtliche Änderungen des nationalen Rechts.

Zu Nummer 3 (§ 10)
Nummer 3 regelt die Aufhebung der durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Sep-
tember 2016 für verfassungswidrig erklärten Norm.


Zu Nummer 4 (§ 11)
Die Änderung dient der Umsetzung des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Septem-
ber 2016, in dem die bislang in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und § 2a Absatz 1 Nummer 1 bis 3
sowie Absatz 2 der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung enthaltenen Straftatbestände unter
Herabstufung auf Ordnungswidrigkeiten in § 11 Absatz 1 des Rindfleischetikettierungsgesetzes
eingefügt werden, soweit diese Tatbestände den rechtlichen Anforderungen entsprechen, die das
Nebenstrafrecht an Bewehrungsvorschriften stellen. Die bislang in § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode         – 18 –                      Drucksache 19/4728


des Rindfleischetikettierungsgesetzes enthaltenen Ordnungswidrigkeitstatbestände, von denen
Nummer 1 weggefallen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.269 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4728, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.798–31.067 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 653823def4c85407….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP