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Artikel 84 · BT-Drs. 19/4674 · S. 311
Zu Artikel 84 (Änderung der Handwerksordnung)
Zu Artikel 84 (Änderung der Handwerksordnung) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Mit den Änderungen wird die Datenverarbeitung durch Handwerkskammern als gesetzliche Verpflichtung aus- gestaltet. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Handwerkskammern in § 5a Absatz 1 Satz 1 wird auf der Grundlage des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 eröffneten Regelungsspielraums angepasst. Öffentliche Stellen sind unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Staatsgewalt verpflichtet, andere öffentliche Stellen bei deren Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Für die übermittelnde öffentliche Stelle besteht inso- weit kein Ermessen. Der Umsetzung dieser Förderverpflichtung dient die Anpassung in Absatz 1 Satz 1. Im Übrigen handelt es sich bei der sonstigen Änderung um eine redaktionelle Anpassung an die Begriffsbestim- mungen durch Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Zu Buchstabe b Mit den Änderungen wird die Datenverarbeitung durch Handwerkskammern als gesetzliche Verpflichtung aus- gestaltet. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Handwerkskammern in § 5a Absatz 2 Satz 1 wird auf der Grundlage des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 eröffneten Regelungsspielraums angepasst. Die Regelung dient dazu, die tatsächliche Präsenz eines Betriebsleiters im Handwerksbetrieb zu überprüfen und sicherzustellen. Die Betriebsleiterüberwachung erfolgt durch die Handwerkskammern im Rahmen der Gefahren- abwehr bei zulassungspflichtigen Handwerken und steht insoweit auch nicht im Ermessen der Handwerkskam- mern. Die Datenübermittlung bezieht sich nur auf Daten über die Betriebsleiter. Die Daten mü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.031 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.034.628–1.044.659 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP