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Artikel 81 · BT-Drs. 19/4674 · S. 302
Zu Artikel 81 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 81 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die durch Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgegebene Begriffsbestimmung der „Verarbeitung“ von Daten. Zu Buchstabe b Die in § 11 Absatz 1 Satz 1 normierte Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten wird auf der Grundlage des durch Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 eröffneten Regelungsspielraums angepasst. Damit wird klargestellt, dass die Erhebung der personenbe- zogenen Daten für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der zuständigen öffentlichen Stelle erforderlich ist. Im Übrigen handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung an die durch Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgegebene Begriffsbestimmung der „Verarbeitung“ von Daten. Zu Buchstabe c Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen an die durch Artikel 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgegebene Terminologie. Zu Buchstabe d Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen an die durch Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgegebene Terminologie. Zu Buchstabe e Die Streichung des Wortes „nur“ dient der Klarstellung, dass neben den Vorgaben der Gewerbeordnung die Ver- ordnung (EU) 2016/679 gilt. Im Übrigen handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung an die durch Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgegebene Begriffsbestimmung der „Verarbeitung“ von Daten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 303 – Drucksache 19/4674 Zu Buchstabe f Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die durch Artikel 4 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.710 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.002.058–1.010.768 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
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