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Artikel 8 · BT-Drs. 19/4674 · S. 202

Zu Artikel 8 (Änderung des BDBOS-Gesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des BDBOS-Gesetzes)
Die Gesetzesänderungen einschließlich der Schaffung der bereichsspezifischen Rechtsgrundlage für die Daten-
verarbeitung sind notwendig, da die bisherigen allgemeinen Rechtsgrundlagen, auf denen bestimmte Teilbereiche
der Datenverarbeitung bei der BDBOS erfolgten, im Zuge der Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 und des
Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU entfallen. Im Übrigen finden die Regelungen des Teils
2 des BDSG Anwendung.
Das bereichsspezifische Datenschutzrecht der §§ 19 bis 23 BDBOS-Gesetz (BDBOSG) unterfällt nicht dem An-
wendungsbereich der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der
Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2002/58/EG ist ihr Geltungsbereich auf öffentlich zugängliche elektro-
nische Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Gemeinschaft begrenzt.
Artikel 6 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buch-
stabe e der Verordnung (EU) 2016/679 enthalten für den nationalen Gesetzgeber Öffnungsklauseln für spezifi-
schere Bestimmungen für die Datenverarbeitung. Der Gesetzesentwurf enthält diesbezüglich in den §§ 19 bis 22
ergänzende Regelungen zur Verarbeitung von Verkehrsdaten.
Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben c und e der Verordnung (EU) 2016/679 stellt eine Öffnungsklausel für die Be-
schränkung bestimmter Rechte und Pflichten dar, die aus der Verordnung (EU) 2016/679 mit Bezug auf betroffene
Personen gelten. Von dieser Regelungsoption wird in § 18 des Gesetzesentwurfs Gebrauch gemacht, indem auf
die Teile 1 und 2 des BDSG verwiesen wird.

Zu Nummer 1
Diese Vorschrift erg

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.476 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 612.025–635.501 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP