Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/4674 · S. 202
Zu Artikel 8 (Änderung des BDBOS-Gesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des BDBOS-Gesetzes) Die Gesetzesänderungen einschließlich der Schaffung der bereichsspezifischen Rechtsgrundlage für die Daten- verarbeitung sind notwendig, da die bisherigen allgemeinen Rechtsgrundlagen, auf denen bestimmte Teilbereiche der Datenverarbeitung bei der BDBOS erfolgten, im Zuge der Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 und des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU entfallen. Im Übrigen finden die Regelungen des Teils 2 des BDSG Anwendung. Das bereichsspezifische Datenschutzrecht der §§ 19 bis 23 BDBOS-Gesetz (BDBOSG) unterfällt nicht dem An- wendungsbereich der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2002/58/EG ist ihr Geltungsbereich auf öffentlich zugängliche elektro- nische Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Gemeinschaft begrenzt. Artikel 6 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buch- stabe e der Verordnung (EU) 2016/679 enthalten für den nationalen Gesetzgeber Öffnungsklauseln für spezifi- schere Bestimmungen für die Datenverarbeitung. Der Gesetzesentwurf enthält diesbezüglich in den §§ 19 bis 22 ergänzende Regelungen zur Verarbeitung von Verkehrsdaten. Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben c und e der Verordnung (EU) 2016/679 stellt eine Öffnungsklausel für die Be- schränkung bestimmter Rechte und Pflichten dar, die aus der Verordnung (EU) 2016/679 mit Bezug auf betroffene Personen gelten. Von dieser Regelungsoption wird in § 18 des Gesetzesentwurfs Gebrauch gemacht, indem auf die Teile 1 und 2 des BDSG verwiesen wird. Zu Nummer 1 Diese Vorschrift erg
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.476 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 612.025–635.501 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP