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Artikel 48 · BT-Drs. 19/4674 · S. 270

Zu Artikel 48 (Änderung des Asylgesetzes)

Zu Artikel 48 (Änderung des Asylgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 3 Absatz 9 BDSG a. F., auf den § 7 Absatz 1 Satz 2 AsylG a. F. Bezug nimmt, ist im BDSG nicht mehr enthal-
ten. Bei den genannten Daten handelt es sich um sensible Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung
(EU) 2016/679. Die Verordnung (EU) 2016/679 bietet Spielraum für die Verarbeitung besonderer Kategorien von
personenbezogenen Daten. Der Verweis des § 7 AsylG wurde entsprechend an die Verordnung (EU) 2016/679
angepasst. Die Datenverarbeitung kann im Einzelfall erforderlich sein, wenn in Hinblick auf die genannten Daten
ein erhebliches öffentliches Interesse (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung [EU] 2016/679) besteht,
etwa bei Relevanz für Entscheidungen über die Gewährung von Asyl, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft,
Zuerkennung von subsidiärem Schutz und der Feststellung von Abschiebungsverboten.

Zu Buchstabe b
Bei den Änderungen handelt es sich um Anpassungen an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwendeten
Begrifflichkeiten.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Bei den Änderungen handelt es sich um Anpassungen an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwendeten
Begrifflichkeiten.

Zu Buchstabe b
Bei der Änderung handelt es sich um eine Anpassung an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwendeten
Begrifflichkeiten.

Zu Buchstabe c
Bei der Änderung handelt es sich um eine Anpassung an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwendeten
Begrifflichkeiten.

Zu Buchstabe d
Bei der Änderung handelt es sich um eine Anpassung an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwendeten
Begrifflichkeiten.

Zu Buchstabe e
Bei der Änderung handelt es sich um eine Anpassung an die in der Verordnung (EU) 2016/679 verwendeten
Begrifflichkeiten.

Zu Buchstabe f
Bei der Änderung handelt es sich um eine An

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.102 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 893.205–896.307 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP