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Artikel 18 · BT-Drs. 19/4674 · S. 229

Zu Artikel 18 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)

Zu Artikel 18 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Das Schriftformerfordernis für die Einwilligung in die Datenverarbeitung wird im Sinne einer fortschreitenden
Digitalisierung um die elektronische Form ergänzt. Des Weiteren handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung
der bisherigen Begriffe Erhebung und Verarbeitung an die neue Begriffsbestimmung in Artikel 4 Nummer 2 der
Verordnung (EU) 2016/679. Diese neue Vorschrift bestimmt Verarbeitung als Oberbegriff, der inhaltlich die bis-
herige Erhebung und Verarbeitung, die in § 3 BDSG a. F. legal definiert waren, bereits umfasst. Inhaltliche Än-
derungen ergeben sich hierdurch nicht.

Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der bisherigen Begriffe Erhebung und Verwendung an die neue
Begriffsbestimmung in Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Diese neue Vorschrift bestimmt
Verarbeitung als Oberbegriff, der inhaltlich die bisherige Erhebung und Verwendung umfasst. Inhaltliche Ände-
rungen ergeben sich hierdurch nicht.

Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Es handelt sich um eine Anpassung an Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Danach hat die be-
troffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der datenschutzrechtlichen
Einwilligung bewirkt, dass keine neuen Daten verarbeitet werden dürfen. Er hat jedoch keine Auswirkungen auf
die Weiterverarbeitung der bereits erhobenen Daten, § 40 Absatz 2a Satz 2 Nummer 3 AMG.

Zu Dreifachbuchstabe bbb
Es handelt sich zum einen um eine Folgeänderung zu der Änderung in Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe
bb Dreifachbuchstabe aaa. Zum anderen handelt es sich um eine Anpassung des bisherigen Begriffs Verwendung
an die neue Begriffsbestimmung in Artike

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.754 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 722.261–729.015 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP