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Artikel 150 · BT-Drs. 19/4674 · S. 440

Zu Artikel 150 (Änderung des Schiffsunfalldatenbankgesetzes)

Zu Artikel 150 (Änderung des Schiffsunfalldatenbankgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 5 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
§ 5 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Doppelbuchstabe bb
§ 5 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Buchstabe c
§ 5 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 6 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchst

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.832 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.538.142–1.540.974 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP