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Artikel 144 · BT-Drs. 19/4674 · S. 432

Zu Artikel 144 (Änderung des Mautsystemgesetzes)

Zu Artikel 144 (Änderung des Mautsystemgesetzes)
Zu Nummer 1
§ 6 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 2
§ 13 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Die Verordnung (EU) 2016/679 gilt unmittelbar. Die datenschutzbezogenen Infor-
mationspflichten des Anbieters gegenüber den Nutzern ergeben sich bereits hieraus. Über die Artikel 12 ff. der
Verordnung (EU) 2016/679 hinaus dürfen keine weiteren Betroffenenrechte geschaffen werden. Absatz 4 Satz 2
stellt aber durch die Erweiterung der Pflichten der Anbieter ein Mehr an Betroffenenrechten dar und ist somit
unzulässig. Die Nummern 1 und 3 geben den Wortlaut der Artikel 12 ff. wieder, so dass sie wegen des geltenden
europarechtlichen Wiederholungsverbots ebenfalls zu streichen sind.

Zu Nummer 3
§ 21 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
§ 26 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.505 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.509.751–1.513.256 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP