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Artikel 143 · BT-Drs. 19/4674 · S. 431

Zu Artikel 143 (Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes)

Zu Artikel 143 (Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 4 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten. Die bisherige Begriffstrias der „Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung“ wird lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der
Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Danach umfasst der Begriff der Verarbeitung die bisher verwandten Be-
griffe erheben, verarbeiten und nutzen. Bei der Ersetzung handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung der
Begrifflichkeiten an die der Verordnung (EU) 2016/679 ohne inhaltliche Änderung.

Zu Buchstabe b
§ 4 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der in der Verordnung (EU) 2016/679 ver-
wandte weite Begriff der Verarbeitung umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine in-
haltliche Änderung zur Folge hat.

Zu Buchstabe c
§ 4 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 2
§ 4d stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.194 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.504.557–1.509.751 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP