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Artikel 143 · BT-Drs. 19/4674 · S. 431
Zu Artikel 143 (Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes)
Zu Artikel 143 (Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 4 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten. Die bisherige Begriffstrias der „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ wird lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Danach umfasst der Begriff der Verarbeitung die bisher verwandten Be- griffe erheben, verarbeiten und nutzen. Bei der Ersetzung handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung der Begrifflichkeiten an die der Verordnung (EU) 2016/679 ohne inhaltliche Änderung. Zu Buchstabe b § 4 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der in der Verordnung (EU) 2016/679 ver- wandte weite Begriff der Verarbeitung umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine in- haltliche Änderung zur Folge hat. Zu Buchstabe c § 4 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung. Zu Nummer 2 § 4d stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.194 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.504.557–1.509.751 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP