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Artikel 141 · BT-Drs. 19/4674 · S. 428

Zu Artikel 141 (Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes)

Zu Artikel 141 (Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 14 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Buchstabe b
Das geltende Recht wird beibehalten. Es handelt sich um eine redaktionelle Streichung; die Löschpflicht folgt
nun aus Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679.

Zu Nummer 2
§ 15 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine inhaltli-
che Änderung zur Folge hat.

Zu Nummer 3
§ 15a stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine inhaltli-
che Änderung zur Folge hat.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
§ 16 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/67

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.524 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.495.028–1.502.552 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP