Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 141 · BT-Drs. 19/4674 · S. 428
Zu Artikel 141 (Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes)
Zu Artikel 141 (Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 14 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung. Zu Buchstabe b Das geltende Recht wird beibehalten. Es handelt sich um eine redaktionelle Streichung; die Löschpflicht folgt nun aus Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679. Zu Nummer 2 § 15 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine inhaltli- che Änderung zur Folge hat. Zu Nummer 3 § 15a stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine inhaltli- che Änderung zur Folge hat. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Zu Dreifachbuchstabe aaa § 16 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/67
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.524 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.495.028–1.502.552 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP