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Artikel 139 · BT-Drs. 19/4674 · S. 426

Zu Artikel 139 (Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes)

Zu Artikel 139 (Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes)
Zu Nummer 1
Die §§ 7 und 8 stützen sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und
Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffs-
bestimmungen des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Be-
griff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 2
§ 11 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine inhaltli-
che Änderung zur Folge hat.

Zu Nummer 3
§ 22 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 4
§ 23 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen
des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die
Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung.

Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
§ 26 stützt sich au

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.373 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.487.789–1.492.162 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

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