Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 139 · BT-Drs. 19/4674 · S. 426
Zu Artikel 139 (Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes)
Zu Artikel 139 (Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes) Zu Nummer 1 Die §§ 7 und 8 stützen sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffs- bestimmungen des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Be- griff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung. Zu Nummer 2 § 11 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, umfasst die ursprünglichen Teilschritte, so dass die Anpassung keine inhaltli- che Änderung zur Folge hat. Zu Nummer 3 § 22 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung. Zu Nummer 4 § 23 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten und redaktionell an die Begriffsbestimmungen des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der nunmehr verwandte Begriff, den die Verordnung (EU) 2016/679 kennt, bewirkt keine inhaltliche Änderung. Zu Nummer 5 Zu Buchstabe a § 26 stützt sich au
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.373 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.487.789–1.492.162 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP