Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 133 · BT-Drs. 19/4674 · S. 410
Zu Artikel 133 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 133 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbei- tung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist ge- mäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g und h der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst. Zu Nummer 2 Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der Begriff „Verwenden“ im bis zum 25. Mai 2018 geltenden Sozialda- tenschutzrecht (§ 67 Absatz 6 SGB X) bildete den Oberbegriff für Verarbeiten und Nutzen und umfasste damit alle Formen des Umgangs mit Daten mit Ausnahme der Erhebung von Sozialdaten. Aufgrund des neuen Bedeu- tungsgehalts des Teilschritts „Verwenden“ nach Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679, der im Ver- gleich zum bisherigen Recht nur mit eingeschränkten Befugnissen verbunden ist, wird die Regelung unter Beibe- haltung des Regelungsgehalts begrifflich angepasst und die datenschutzrechtlichen Befugnisse werden konkret benannt. Aus Artikel 5 und Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679 ergibt sich die allgemeine Löschpflicht Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 411 – Drucksache 19/4674 insbesondere für Daten, die nicht mehr für die Zweckerfüllung notwendig sind (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679), für unrichtige Daten (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/679) sowie auf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.387 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.429.398–1.434.785 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP