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Artikel 133 · BT-Drs. 19/4674 · S. 410

Zu Artikel 133 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 133 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der
Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbei-
tung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1
Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist ge-
mäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b, g und h der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst.

Zu Nummer 2
Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der
Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Der Begriff „Verwenden“ im bis zum 25. Mai 2018 geltenden Sozialda-
tenschutzrecht (§ 67 Absatz 6 SGB X) bildete den Oberbegriff für Verarbeiten und Nutzen und umfasste damit
alle Formen des Umgangs mit Daten mit Ausnahme der Erhebung von Sozialdaten. Aufgrund des neuen Bedeu-
tungsgehalts des Teilschritts „Verwenden“ nach Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679, der im Ver-
gleich zum bisherigen Recht nur mit eingeschränkten Befugnissen verbunden ist, wird die Regelung unter Beibe-
haltung des Regelungsgehalts begrifflich angepasst und die datenschutzrechtlichen Befugnisse werden konkret
benannt. Aus Artikel 5 und Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679 ergibt sich die allgemeine Löschpflicht
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 411 –                         Drucksache 19/4674


insbesondere für Daten, die nicht mehr für die Zweckerfüllung notwendig sind (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c
der Verordnung (EU) 2016/679), für unrichtige Daten (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU)
2016/679) sowie auf 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.387 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.429.398–1.434.785 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP