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Artikel 131 · BT-Drs. 19/4674 · S. 401
Zu Artikel 131 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 131 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung, um klarzustellen, dass die Verweisung auf die Verordnung (EU) 2016/679 eine dynamische Verweisung ist, keine statische. Zudem wird die letzte Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 im ABl. L 127 vom 23.5.2018, S. 2 berücksichtigt. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Mit dem in § 67b Absatz 2 neu eingefügten Satz 2 wird geregelt, dass die Einwilligung zur Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen schriftlich oder elektronisch zu erfolgen hat, soweit nicht wegen besonderer Umstände im Einzelfall eine andere Form angemes- sen ist. Die Regelung dient der Aufrechterhaltung des Schutzniveaus der bis zum 25. Mai 2018 geltenden Fassung des § 67b Absatz 2 Satz 3 im nach der Verordnung (EU) 2016/679 zugelassenen Umfang. Nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/679 ist eine Verarbeitung von perso- nenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Person grundsätzlich zulässig. Artikel 9 Ab- satz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 erlaubt, dass für die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten zusätzliche Bedingungen oder Beschränkungen eingeführt oder aufrechterhalten werden. Auf dieser Grundlage ist es zulässig, Formerfordernisse für die Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten festzule- gen. Diese grundsätzliche Vorgabe einer schriftlichen oder elektronischen Erklärung kann auch für Einwilligun- gen zur Verarbeitung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen getroffen werden, da diese nicht dem Anwen- dungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 unterfallen und für die Mitgliedstaaten insofern eine Regelungs- kompetenz bes
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.000 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.390.636–1.401.636 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP