Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 129 · BT-Drs. 19/4674 · S. 397
Zu Artikel 129 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 129 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Das geltende Recht wird beibehalten. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Begriffsbestim- mungen aus Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Der dort definierte Begriff der „Verarbeitung“ umfasst alle Formen des Umgangs mit Daten. Die Verwendung des weiten Verarbeitungsbegriffs im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 entspricht dem geltenden Normverständnis, nach dem alle Formen der Datenverarbeitung erfasst sind. Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenver- arbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b und g der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst. Zu Nummer 2 Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbei- tung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist ge- mäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b und g der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst. Drucksache 19/4674 – 398 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 3 Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst und bei dieser Gelegenheit aus redaktionellen Gründen das Wort „nicht“ verschoben. Es handelt sic
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.171 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.373.774–1.386.945 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
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