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Artikel 129 · BT-Drs. 19/4674 · S. 397

Zu Artikel 129 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 129 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Das geltende Recht wird beibehalten. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Begriffsbestim-
mungen aus Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Der dort definierte Begriff der „Verarbeitung“
umfasst alle Formen des Umgangs mit Daten. Die Verwendung des weiten Verarbeitungsbegriffs im Sinne des
Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 entspricht dem geltenden Normverständnis, nach dem alle
Formen der Datenverarbeitung erfasst sind. Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenver-
arbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3
Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten
ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b und g der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst.

Zu Nummer 2
Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der
Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbei-
tung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1
Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten ist ge-
mäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b und g der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst.
Drucksache 19/4674                                  – 398 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 3
Das geltende Recht wird beibehalten und lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der
Verordnung (EU) 2016/679 angepasst und bei dieser Gelegenheit aus redaktionellen Gründen das Wort „nicht“
verschoben. Es handelt sic

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.171 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.373.774–1.386.945 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP