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Artikel 123 · BT-Drs. 19/4674 · S. 356

Zu Artikel 123 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 123 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Soweit Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) im Vergleich zu dem nach der Verordnung
(EU) 2016/679 unmittelbar geltenden datenschutzrechtlichen Standard zusätzliche Bedingungen oder Einschrän-
kungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder von genetischen Daten vorsehen, wie beispielsweise die
Einwilligung und die Schriftlichkeit der Einwilligung, sind diese von der Öffnungsklausel des Artikel 9 Absatz 4
der Verordnung (EU) 2016/679 gedeckt.
Der Begriff der Gesundheitsdaten ist nach Erwägungsgrund 35 weit zu verstehen. So gehören auch Informationen
über die natürliche Person zu den Gesundheitsdaten, die im Zuge der Anmeldung für sowie der Erbringung von
Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
(ABl. L88 vom 4.4.2011, S. 45) für die natürliche Person erhoben werden, oder auch Nummern, Symbole oder
Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwe-
cke eindeutig zu identifizieren. Die vom Leistungserbringer und vom Leistungsträger im Rahmen der Kranken-
und Pflegeversicherung verarbeiteten personenbezogenen Daten unterfallen damit insgesamt der Öffnungsklausel
des Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679.
Die im SGB V normierten Informations- und Auskunftspflichten beziehen sich auf Sachverhalte, die nicht in den
Regelungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 fallen, wie bspw. Informationen über bestimmte Leistungen
oder Auskünfte über in Anspruch genommene Leistungen. Die datenschutzrechtlichen Informations- und Aus-
kunftspflichten ergeben sich grundsät

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 128.526 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.200.020–1.328.546 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

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