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Artikel 11 · BT-Drs. 19/4674 · S. 207

Zu Artikel 11 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes)

Zu Artikel 11 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderungen passen die Inhaltsübersicht an die Änderungen der Überschriften an.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es wird ein deklaratorischer Hinweis auf die einschlägigen Regelungen der Verordnung (EU) 2016/679 eingefügt.

Zu Buchstabe b
Der Begriff „automatisiert“ wird durch den Begriff „elektronisch“ ersetzt, um einen sprachlichen Bezug zur
„elektronischen Personalakte“ herzustellen. Satz 5 wird sprachlich vereinfacht und soll weiterhin die Transparenz
bei der Führung von Hybridakten (teils in Papierform, teils elektronisch geführt) gewährleisten.

Zu Buchstabe c
Das geltende Recht wird inhaltlich beibehalten. Es handelt sich um eine Anpassung an die Begriffsbestimmung
aus Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Der Begriff „Verarbeitung“ ersetzt den bisherigen Be-
griff „Verwendung“. Die Verwendung des weiten Verarbeitungsbegriffs im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der
Verordnung (EU) 2016/679 bedeutet keine inhaltliche Änderung, da bereits nach dem Verständnis des geltenden
Absatzes 3 alle Formen der Datenverarbeitung (z. B. erheben, erfassen, speichern, übermitteln, löschen) erfasst
werden. Der Halbsatz „es sei denn, die Beamtin oder der Beamte willigt in die anderweitige Verwendung ein“
wird gestrichen, da sich die Möglichkeit zur Einwilligung unmittelbar aus Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buch-
stabe a der Verordnung (EU) 2016/679 ergibt. Die Wörter „ohne Einwilligung“ dienen der Klarstellung.
Die Öffnungsklausel, auf die sich die Regelung stützt, ist Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c und e in
Verbindung mit den Absätzen 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 88 der Verordnung (EU) 2016/679.

Zu Nummer 3
Das geltende Recht wird inhaltlich beibehalten.
Die derzeitige Verweisung auf 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.036 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 636.648–646.684 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP