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Artikel 1 · BT-Drs. 19/4673 · S. 53

Zu Artikel 1 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
Anlässlich der Umsetzung der Richtlinie wird die Regelungssystematik der Vorschriften für Pensionskassen
(§§ 232 ff.) umgestellt. Anders als bisher setzen die Vorschriften für Pensionskassen nicht auf die Regelungen
auf, die für kleine Versicherungsunternehmen gelten, sondern auf die auf Lebensversicherungsunternehmen an-
wendbaren Vorschriften. Die Umstellung der Regelungssystematik erfordert Änderungen im VAG, die darauf
zielen, die bisherigen Vorschriften materiell unverändert zu erhalten, soweit sie nicht an die Richtlinie angepasst
werden müssen.
Zu Nummer 1
(Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird entsprechend den Änderungen, die im Regelungsteil des VAG vorgenommen werden,
angepasst.
Zu Nummer 2
(§ 5)
Die Änderung steht im Zusammenhang mit der geänderten Regelungssystematik. In der Vorschrift werden die
Vorschriften, die für Pensionskassen künftig anstelle der §§ 213 bis 216 gelten, ergänzt.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
(§ 7 Nummer 9)
Die Definition des Begriffs „Funktion“ bleibt unverändert. Die Vorschrift hat schon bisher vier Funktionen aus-
gezeichnet, die innerhalb der Geschäftsorganisation eine hervorgehobene Stellung haben; es wird klargestellt,
dass diese vier Funktionen die Schlüsselfunktionen sind, die in § 26 Absatz 1 adressiert werden. Außerdem wird
für die Risikomanagementfunktion die in § 26 Absatz 8 verwendete Bezeichnung „unabhängige Risikocontrol-
lingfunktion“ übernommen.
Drucksache 19/4673 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Die Definition ist konsistent mit Artikel 6 Nummer 18 der Richtlinie, die drei Schlüsselfunktionen (unabhängige
Risikocontrollingfunktion, interne Revisionsfunktion und versicherungsmathematische Funktion) nennt.
Zu Buchstabe b
(§ 7 Nummer 37)
Für Versic

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 66.456 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4673, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 142.293–208.749 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 20dd6b93887b8d28….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP