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Artikel 14 · BT-Drs. 19/4671 · S. 84

Zu Artikel 14 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)

Zu Artikel 14 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a und Buchstabe b
Die Änderungen in der Angabe zum Fünften Abschnitt und in der Angabe zum Fünften Titel des Fünften Ab-
schnitts sollen den grundsätzlich auf den Vollzug der Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft
nach § 171 StVollzG beschränkten Anwendungsbereich der Datenschutzregelungen verdeutlichen. Nachdem in
allen Ländern landesrechtliche Regelungen zum Strafvollzug in Kraft getreten sind, finden die Datenschutzrege-
lungen des Strafvollzugsgesetzes des Bundes grundsätzlich nur noch auf den Vollzug dieser sogenannten Zivilhaft
nach § 171 StVollzG Anwendung.

Zu den Buchstaben c bis g
Die Überschriften sollen an die Terminologie der Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Die neue
Angabe zu § 181 StVollzG-E soll den Inhalt der Vorschrift konkreter bezeichnen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 85 –                          Drucksache 19/4671


Zu Buchstabe h
Die Angabe ist anzupassen, da § 187 StVollzG aufgehoben werden soll.

Zu Nummer 2
Es handelt sich zum einen um redaktionelle Folgeänderungen zur Neufassung von § 180 Absatz 2 des Strafvoll-
zugsgesetzes in der Entwurfsfassung (StVollzG-E). Der bisherige Verweis wird entsprechend angepasst und der
Regelungsgehalt des derzeitigen § 180 Absatz 2 Nummer 4 StVollzG in die Vorschrift integriert. Zum anderen
wird die Terminologie der Vorschrift an den durch die Datenschutz-Grundverordnung eingeführten europarecht-
lich einheitlichen Begriff der datenschutzrechtlichen Verarbeitung angepasst, der die bisherigen Begriffe der Er-
hebung, Verarbeitung und Nutzung umfasst.

Zu Nummer 3
Da alle Länder landesrechtliche Regelungen für den Vollzug der Sicherungsverwahrung geschaffen haben, findet
das Datenschutzr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.145 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4671, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 306.010–326.155 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5a7a910c681d5f41….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP