Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 19/4671 · S. 84
Zu Artikel 14 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)
Zu Artikel 14 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a und Buchstabe b Die Änderungen in der Angabe zum Fünften Abschnitt und in der Angabe zum Fünften Titel des Fünften Ab- schnitts sollen den grundsätzlich auf den Vollzug der Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft nach § 171 StVollzG beschränkten Anwendungsbereich der Datenschutzregelungen verdeutlichen. Nachdem in allen Ländern landesrechtliche Regelungen zum Strafvollzug in Kraft getreten sind, finden die Datenschutzrege- lungen des Strafvollzugsgesetzes des Bundes grundsätzlich nur noch auf den Vollzug dieser sogenannten Zivilhaft nach § 171 StVollzG Anwendung. Zu den Buchstaben c bis g Die Überschriften sollen an die Terminologie der Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Die neue Angabe zu § 181 StVollzG-E soll den Inhalt der Vorschrift konkreter bezeichnen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/4671 Zu Buchstabe h Die Angabe ist anzupassen, da § 187 StVollzG aufgehoben werden soll. Zu Nummer 2 Es handelt sich zum einen um redaktionelle Folgeänderungen zur Neufassung von § 180 Absatz 2 des Strafvoll- zugsgesetzes in der Entwurfsfassung (StVollzG-E). Der bisherige Verweis wird entsprechend angepasst und der Regelungsgehalt des derzeitigen § 180 Absatz 2 Nummer 4 StVollzG in die Vorschrift integriert. Zum anderen wird die Terminologie der Vorschrift an den durch die Datenschutz-Grundverordnung eingeführten europarecht- lich einheitlichen Begriff der datenschutzrechtlichen Verarbeitung angepasst, der die bisherigen Begriffe der Er- hebung, Verarbeitung und Nutzung umfasst. Zu Nummer 3 Da alle Länder landesrechtliche Regelungen für den Vollzug der Sicherungsverwahrung geschaffen haben, findet das Datenschutzr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.145 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4671, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 306.010–326.155 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5a7a910c681d5f41….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP