Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/4668 · S. 31
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Buchstabe a bis g Die Anpassungen der Inhaltsübersicht sind aufgrund der Änderungen durch dieses Gesetz notwendig. Zu Nummer 2 § 56 Eine Zuordnung von Kindererziehungszeiten auf der Grundlage der bisherigen Regelung kann bei gleichge- schlechtlichen Elternteilen in bestimmten Fällen nicht erfolgen, wenn die Eltern keine wirksame Erklärung abge- geben haben und eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht vorliegt. Mit der Änderung wird geregelt, wem und in welcher Weise in diesen Fällen die Kindererziehungszeiten zuge- ordnet werden. Haben gleichgeschlechtliche Elternteile keine übereinstimmende Erklärung abgegeben und kann die Erziehungszeit nicht dem Elternteil zugeordnet werden, der das Kind überwiegend erzogen hat, erfolgt die Zuordnung der Kindererziehungszeiten zu dem Elternteil nach den §§ 1591 oder 1592 BGB oder, wenn es einen Drucksache 19/4668 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode solchen nicht gibt, zu dem Elternteil, der seine Elternstellung zuerst erlangt hat (beispielsweise bei einer sukzes- siven Adoption zu demjenigen Elternteil, der das Kind zuerst adoptiert hat). Soweit danach keine Zuordnung möglich ist, werden die Erziehungszeiten zu gleichen Teilen im kalendermonatlichen Wechsel zwischen den El- ternteilen aufgeteilt, wobei der erste Kalendermonat dem älteren Elternteil zuzuordnen ist. Im Übrigen erfolgt aus rechtssystematischen Gründen eine Umstellung der bisherigen Sätze 8 und 9, die der durch die Rechtsprechung geprägten stufenweisen Zuordnung der Kindererziehungszeiten entspricht. Zu Nummer 3 § 59 Zu Buchstabe a, b, Doppelbuchstabe aa und bb Das Ende der Zurechnungszeit wird für Zugänge in Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zum voll- endeten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.759 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4668, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 88.931–125.690 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9d91fd81af2fcb8e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP