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Artikel 9 · BT-Drs. 19/4455 · S. 57

Zu Artikel 9 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Artikel 9 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Einfügung der neuen §§ 22f und 25e UStG angepasst.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 3 Absatz 9 Satz 3 – aufgehoben –
Bislang bestimmt § 3 Absatz 9 Satz 3 UStG, dass Urheber und Verwertungsgesellschaften in den Fällen der §§ 27
und 54 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sonstige Leistungen ausführen. Nach dem EuGH-Urteil vom 18. Januar
Drucksache 19/4455 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
2017, C-37/16 (SAWP), ist diese Regelung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar und daher aufzuheben. Die Auf-
hebung von § 3 Absatz 9 Satz 3 UStG dient der Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH.
Mit Urteil vom 18. Januar 2017, C-37/16 (SAWP), hat der EuGH in einem polnischen Vorabentscheidungsver-
fahren entschieden, dass gesetzlich festgelegte Abgaben auf den Verkauf von unbespielten Datenträgern und Ge-
räten zur Aufzeichnung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, die Hersteller und Importeure
solcher Geräte entrichten, nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, weil die Inhaber der Vervielfältigungsrechte in-
soweit keine Dienstleistung im Sinne der MwStSystRL erbringen.
Vergleichbare Vergütungen sind in § 54 UrhG geregelt. Auch hier haben Urheber einen Vergütungsanspruch
gegen Hersteller und Importeure bestimmter Vervielfältigungsgeräte. Die Grundsätze des Urteils sind daher auf
das nationale Recht übertragbar. Gleiches gilt für § 27 UrhG, der eine entsprechende Vergütung für Urheber vor-
sieht, deren Werke durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung verliehen werden.
Zu Buchstabe b
§ 3 Absatz 13 bis 15 – neu –
Die Änderung soll eine einheitliche steuerliche Behandlung von im europäischen Binnenmarkt gehandelten Gut-
scheinen gewährleis

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.212 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4455, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 173.863–199.075 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8a1cf485ed904321….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP