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Artikel 2 · BT-Drs. 19/4454 · S. 32
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung SGB V)
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung SGB V) Zu Nummer 1 (§ 9) Zu Buchstabe a Mit dem Ziel, eine bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu erreichen, gewährleistet die Regelung allen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit das Recht, sich nach dem Ausscheiden aus dem Dienst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu können. Das Beitrittsrecht zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung lässt die bisherigen Möglichkeiten des Zugangs zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit unberührt. Nach bisherigem Recht können sich Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst nur unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenver- sicherung versichern. Eine Versicherungspflicht entsteht zumeist dann, wenn ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Bei Personen, die das 55. Lebens- jahr vollendet haben, ist jedoch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den Voraussetzungen des § 6 Absatz 3a regelmäßig ausgeschlossen. Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/4454 die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und vor der Dienstzeit zuletzt ge- setzlich krankenversichert waren, werden jedoch auch nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungs- pflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (sogenannte nachrangige Versicherungspflicht nach § 5 Ab- satz 1 Nummer 13). Liegen die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversi- cherung nicht vor, ist ausgeschied
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.697 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4454, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 107.798–125.495 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 813cfbe30a2ad06b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP