Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/4116 · S. 56
Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesbeamtengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 53 Absatz 4 Satz 4) In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 18. April 2018 wird die Verlängerung des FALTER-Arbeitszeitmodells für die Beamtinnen und Beamten des Bundes nachvollzogen. Das FALTER-Arbeitszeitmodell ist weiterhin be- fristet und muss nunmehr vor dem 1. Januar 2021 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen bleiben unberührt. Zu Nummer 2 (§ 93 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 18. April 2018 wird die Verlängerung der Altersteilzeit für die Beamtin- nen und Beamten des Bundes nachvollzogen. Altersteilzeit ist weiterhin befristet und muss nunmehr vor dem 1. Januar 2021 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen bleiben unberührt.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4116, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.478–102.212 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert 7fa8c629ab2698e0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP