Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/3930 · S. 21
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Artikel 1 enthält Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Zu Nummer 1 (§ 1) Zu Buchstabe a) (§ 1 Absatz 2) Bisher fallen Elektrofahrzeuge in die günstigste Mautkategorie A, d.h. ein Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten wird nicht erhoben. Der Mautteilsatz für die Infrastruk- turkosten wird aber entsprechend der Achszahl berechnet. Um in der Anfangsphase den Markt- hochlauf von Lkw mit Elektroantrieb mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen zu un- terstützen, sollen diese Fahrzeuge vorübergehend über den neuen Mautbefreiungstatbestand des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 komplett von der Lkw-Maut befreit werden. Diese Mautbefreiung sollte in zwei bis drei Jahren anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten überprüft und entschieden werden, ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekos- ten herangezogen werden. Diese Mautbefreiung für Elektrofahrzeuge unterstützt auch das in der Mitteilung der EU-Kom- mission "Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität" vom 20. Juli 2016, COM(2016) 501, genannte Ziel (Seite 2): „Bis Mitte des Jahrhunderts müssen die verkehrsbedingten Treib- hausgasemissionen um mindestens 60 % niedriger sein als im Jahr 1990 und eine klare Tendenz Richtung null aufweisen. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffemissionen, die unsere Gesundheit beeinträchtigen, müssen drastisch und unverzüglich reduziert werden. […] Die Hauptansatz- punkte dieser Maßnahmen sind folgende Bereiche, über die der Verkehrssektor kosteneffizient und unter Wahrung der Technologieneutralität sowie beschäftigungs-, wachstums- und investiti- onsorientiert in die gewünschte Richtung gelenkt werden soll: (1) ein effizienteres Verkehrssystem, (2) emissionsarme alternative Energieträger im Verkehrssektor un
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.580 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/3930, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.461–44.041 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 73d0ae1d0be740bf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP