Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/3829 · S. 21
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1: Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu den Nummern 2 und 3. Zu Nummer 2 (§ 11b): Zu Absatz 1: § 11b Absatz 1 legt als Registerbehörde für das Bewacherregister das BAFA fest. Dabei ergibt sich die Aufga- benübernahme des BAFA aus der fachlichen Zuständigkeit des BMWi für das Bewachungsgewerbe. Die Aufga- benübernahme ist an diesen Sachzusammenhang gekoppelt. Zu Absatz 2: § 11b Absatz 2 orientiert sich am Datenkranz des vorherigen § 34a Absatz 6 und konkretisiert die für den Vollzug des § 34a erforderlichen Daten, die im Register im Einzelnen zu verarbeiten sind. In Nummer 1 und Nummer 3 wird für die natürlichen Personen (Gewerbetreibende, mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Personen, gesetzliche Vertreter juristischer Personen sowie Wachper- sonen) eine Speicherung der für die Identifizierung und für die Erreichbarkeit erforderlichen Daten geschaffen. Der Begriff der Meldeadresse umfasst dabei auch Adressen im Ausland. Darüber hinaus wird eine Speicherung der Ausweisdaten ermöglicht. Diese Angaben sind für eine eindeutige Identifizierung der zu speichernden Perso- nen erforderlich und unter anderem bei Vorortkontrollen der Vollzugsbehörden für eine zielgenaue Zuordnung der angetroffenen Person zu einem bestehenden Datensatz im Register notwendig. Aufgrund des häufigen Auf- tretens von Fälschungen der Erlaubnisurkunden sowie der für die Wachpersonen von den Unternehmen nach § 11 Bewachungsverordnung auszustellenden Bewacherausweise, sind die Vollzugsbehörden, insbesondere Gewerbe- behörden und Polizei, bei einer Vorortüberprüfung auf eine eindeutige Überprüfung der Identität des Betroffenen und den zweifelsfreien Abgleich mit Einträgen im Bewacherregister angewiesen. Dies gilt umsomehr, als d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.611 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/3829, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.529–90.140 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 24a8f5f5d118de6b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP