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Artikel 1 · BT-Drs. 19/2508 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
§ 7e
Die in § 7e getroffene Ausgleichsregelung trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem verfassungs-
rechtlich erforderlichen Umfang Rechnung, wonach für die Eigentümer oder Genehmigungsinhaber eines Kern-
kraftwerks ein Ausgleichsanspruch für Investitionen vorzusehen ist, die diese zwischen dem 28. Oktober 2010
und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
geschaffene Rechtslage zum Zwecke der Erzeugung der dem Kernkraftwerk zusätzlich zugewiesenen Elektrizi-
tätsmengen in das Kernkraftwerk getätigt haben, soweit die Investitionen allein auf Grund des durch das Drei-
zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes angeordneten Entzugs der zusätzlichen Elektrizitätsmengen wert-
los geworden sind. Der Ausgleichsanspruch knüpft somit an die engen Begrenzungen des Vertrauensschutzes an,
die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil setzt. Im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsge-
richts sind insbesondere die folgenden durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes verursachten
Vermögensnachteile von der Ausgleichspflicht ausgeschlossen: „Weitere von den Beschwerdeführerinnen gel-
tend gemachte Nachteile der festen Abschalttermine – wie etwa längere Nachbetriebsphasen wegen der gleich-
zeitigen Stilllegung mehrerer Kernkraftwerke und dem dadurch zu erwartenden Engpass bei CASTOR-Behältern,
Investitionen in nicht ausgenutzte Brennelemente, Vertragsstrafen infolge der Kündigung laufender Verträge –
erweisen sich gleichfalls als verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung ihres Eigentums. Derartige, im
Einzelnen möglichweise durchaus kostenintensive Umstellungsaufwendungen sind im Zuge einer an sich zuläs-
sigen, weil von hinreichenden

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 30.969 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/2508, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.875–78.844 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 134025b3bbc8f3c4….

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