Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 19/2072 · S. 26

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Bei der Erstattung der Nettoausgaben der Länder für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
durch den Bund kommt es aufgrund der Möglichkeit der Länder, für das vierte Quartal überjährig Mittel abzuru-
fen, zu erheblichen Planungsunsicherheiten bei der Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltes. Nach dem
Stand der Mittelabrufe für das vierte Quartal 2017 ergibt sich ein Haushaltsvolumen von 1,5 Milliarden Euro, für
das die Länder nach geltendem Wortlaut von § 46a Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 SGB XII in einem Zeitraum vom
15. Dezember des laufenden Kalenderjahres bis zum 14. Februar des Folgejahres Abrufe aus dem Bundeshaushalt
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 27 –                          Drucksache 19/2072


vornehmen können. Es liegt deshalb in der Entscheidung der Länder, ob und wie sie den Gesamtabruf für das
vierte Quartal innerhalb des Abrufzeitraums auf mehrere einzelne Abrufe aufteilen. Damit kann ein Land den
Abruf für das vierte Quartal weitestgehend vollständig oder teilweise noch im Dezember des jeweiligen Jahres
vornehmen oder aber vollständig erst zwischen Anfang Januar und Mitte Februar des Folgejahres. Dies hat zur
Konsequenz, dass sich für das Jahr, für das die Abrufe erfolgen, vom Land insgesamt drei oder vier Abrufe vor-
genommen werden. In Abhängigkeit von der Entscheidung über den Mittelabruf im vierten Quartal des Folgejah-
res (weitgehender Mittelabruf noch im Dezember) kann es sogar zu fünf Abrufen kommen. Entsprechend muss
im Bundeshaushalt sowohl für das Kalenderjahr, für das der Abruf erfolgt, als auch für das Folgejahr haushalte-
rische Vorsorge getroffen werden.
Durch die in Buchstabe a enthaltene Änderung des § 46a Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 wird der Abrufzeitraum für
das vierte Qua

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.845 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/2072 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/2072, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 85.567–90.412 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c0ce8e0383b1924e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP