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Artikel 1 · BT-Drs. 19/2072 · S. 26

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Die Assistierte Ausbildung wurde für zunächst vier Jahre geschaffen. Maßnahmen der Assistierten Ausbildung
können noch bis zum 30. September 2018 beginnen. Damit steht das Instrument letztmals für das im Som-
mer 2018 beginnende Ausbildungsjahr zur Verfügung.
Um breitere Erkenntnisse über die Wirkung der Assistierten Ausbildung gewinnen und auf dieser Grundlage über
die Zukunft des befristeten Instruments beraten zu können, soll die Assistierte Ausbildung zunächst für zwei Jahre
verlängert werden. Dadurch kann sie auch noch für die in den Jahren 2019 und 2020 beginnenden Ausbildungs-
jahrgänge angeboten werden. Die Verlängerung wirkt im SGB III und im SGB II.
Durch die Verlängerung entsteht hinreichend Spielraum, um auf breiterer Grundlage dauerhaft über die Zukunft
der Assistierten Ausbildung entscheiden zu können, ohne dass es zu einer Lücke oder einem Auslaufen vor einer
endgültigen Entscheidung kommt.

Zu Nummer 2
Die Sonderregelungen zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung (§ 131
SGB III) und für die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern (§ 132 SGB III) sind bis zum
31. Dezember 2018 befristet. Die Befristung wird bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Die zukünftige Ausgestaltung des Zugangs dieser Personengruppen zur Arbeitsförderung befindet sich in einer
breiten politischen Diskussion, die noch nicht abgeschlossen ist. Abhängig vom Ergebnis wird zudem für die
Umsetzung der politischen Ziele Zeit benötigt. Diese wird durch die Verlängerung eröffnet, ohne dass es zu einer
Lücke oder einem Auslaufen der bisherigen Fördermöglichkeiten vor einer endgültigen politischen Entscheidung
kommt.

Zu Nummer 3
Bis zum 31. März 2018 stellt die derzeitige Sonderregelung für das Gerüstbauerhandwerk u

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.993 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/2072, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.574–85.567 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c0ce8e0383b1924e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP