Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 16/12597 · S. 39

Zu Artikel 1 (SprengG)

Zu Artikel 1 (SprengG)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Die Änderung des Absatzes 1 setzt die Neuordnung der eu-
ropäischen Prüfvorschriften in der Folge der REACH-Ver-
ordnung um.
Die Änderung von Absatz 4 Nummer 3 macht als Folgeän-
derung zum 3. SprengÄndG § 33 auch für den Bereich der
Bergbehörden anwendbar.
Drucksache 16/12597 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 2 Absatz 1)
Es handelt sich um eine notwendige Verschärfung im Rah-
men der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten. Nicht
mehr erforderlich ist künftig kumulatives Handeln.
Zu Nummer 3 (§ 3 Absatz 3)
Die durch die Richtlinien 2007/23/EG und 2008/43/EG neu
geschaffenen oder konkretisierten Pflichten des Herstellers
gebieten es, diesen im Gesetz unmittelbar zu definieren.
Zu Nummer 4, 5 und 6 (§§ 5, 5a und 6)
Im Jahr 1998 war erstmals eine Gruppe der dem Gesetz
unterfallenden explosionsgefährlichen Stoffe, nämlich die
Explosivstoffe und Zünder, hinsichtlich ihres Inverkehrbrin-
gens und Verbringens europäischem Recht unterworfen
worden. Pyrotechnische Sätze, pyrotechnische Gegen-
stände, sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Spreng-
zubehör waren hinsichtlich der Rechtsetzung in ausschließ-
lich nationaler Zuständigkeit geblieben. Aus diesem Grund
hatte der Gesetzgeber Bestimmungen für die europäischem
Recht unterfallenden Gegenstände aus § 5 in den neuen § 5a
des Gesetzes verlagert und in der Folge auch in der Ersten
Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) eine Tren-
nung der Regelungen vollzogen. Die Richtlinie 2004/57/EG
der Kommission vom 23. April 2004 zur Definition pyro-
technischer Gegenstände und bestimmter Munition für die
Zwecke der Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmoni-
sierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und
die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwec

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.463 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/12597 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/12597, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 160.769–186.232 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 326466f69a778f79….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP