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Artikel 4 · BT-Drs. 16/12428 · S. 20
Zu Artikel 4 (Änderung anderer Vorschriften)
Zu Artikel 4 (Änderung anderer Vorschriften) Es handelt sich um Änderungen aus Anlass der Einführung des § 89a StGB. Zu Absatz 1 (Änderung des Artikel 10-Gesetzes) Mit der Änderung in § 3 des Artikel 10-Gesetzes wird die Befugnis, Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Artikel 10-Gesetzes anzuordnen, auf die Fälle erweitert, in denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand eine Straftat nach § 89a StGB plant, begeht oder begangen hat. Die Ergänzung des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des Artikel 10-Gesetzes ermöglicht die Übermittlung von durch Beschränkungen nach § 5 des Arti- kel 10-Gesetzes erhobenen personenbezogenen Daten an die mit polizeilichen Aufgaben betrauten Behörden zur Verhin- derung von Straftaten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand eine Tat gemäß § 89a StGB plant oder begeht. Zu Absatz 2 (Änderung des Passgesetzes) Die in § 89a StGB beschriebenen Handlungen werden als obligatorischer Passversagungsgrund in § 7 Abs. 1 Nr. 10 des Passgesetzes aufgenommen, da nicht alle denkbaren Handlungen – etwa solche, die die Sicherheit eines anderen Staates gefährden – unter den bereits bestehenden Passversa- gungsgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 1 fallen. Dies führt nicht nur zur Möglichkeit der Passversagung, sondern ermöglicht es den Grenzbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 des Passge- setzes auch, Deutschen die Ausreise zu untersagen, wenn – etwa anlässlich der Ausreisekontrolle gewonnene oder sonst kurzfristig erlangte – Tatsachen die Annahme rechtfer- tigen, dass ein solcher Passversagungsgrund vorliegt, selbst wenn es noch nicht zu einer förmlichen Versagung durch die Passbehörde gekommen ist. Zu Absatz 3 (Änderung des AZR-Gesetzes) Die Neuregelung wird in den Anwendungsbereich des § 44 AZRG einbezogen und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.816 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/12428, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.671–94.487 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 8c5d0e7e7c718e27….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP