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Artikel 4 · BT-Drs. 16/12428 · S. 20

Zu Artikel 4 (Änderung anderer Vorschriften)

Zu Artikel 4 (Änderung anderer Vorschriften)
Es handelt sich um Änderungen aus Anlass der Einführung
des § 89a StGB.
Zu Absatz 1 (Änderung des Artikel 10-Gesetzes)
Mit der Änderung in § 3 des Artikel 10-Gesetzes wird
die Befugnis, Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des
Artikel 10-Gesetzes anzuordnen, auf die Fälle erweitert, in
denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen,
dass jemand eine Straftat nach § 89a StGB plant, begeht
oder begangen hat. Die Ergänzung des § 7 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 Buchstabe a des Artikel 10-Gesetzes ermöglicht die
Übermittlung von durch Beschränkungen nach § 5 des Arti-
kel 10-Gesetzes erhobenen personenbezogenen Daten an die
mit polizeilichen Aufgaben betrauten Behörden zur Verhin-
derung von Straftaten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für
den Verdacht bestehen, dass jemand eine Tat gemäß § 89a
StGB plant oder begeht.
Zu Absatz 2 (Änderung des Passgesetzes)
Die in § 89a StGB beschriebenen Handlungen werden als
obligatorischer Passversagungsgrund in § 7 Abs. 1 Nr. 10
des Passgesetzes aufgenommen, da nicht alle denkbaren
Handlungen – etwa solche, die die Sicherheit eines anderen
Staates gefährden – unter den bereits bestehenden Passversa-
gungsgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 1 fallen. Dies führt nicht nur
zur Möglichkeit der Passversagung, sondern ermöglicht
es den Grenzbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 des Passge-
setzes auch, Deutschen die Ausreise zu untersagen, wenn
– etwa anlässlich der Ausreisekontrolle gewonnene oder
sonst kurzfristig erlangte – Tatsachen die Annahme rechtfer-
tigen, dass ein solcher Passversagungsgrund vorliegt, selbst
wenn es noch nicht zu einer förmlichen Versagung durch die
Passbehörde gekommen ist.
Zu Absatz 3 (Änderung des AZR-Gesetzes)
Die Neuregelung wird in den Anwendungsbereich des § 44
AZRG einbezogen und

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.816 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/12428, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.671–94.487 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 8c5d0e7e7c718e27….

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